Fast unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit ist am 2. August 2026 in der EU eine Verordnung in Kraft getreten, die schwerwiegende Konsequenzen für all diejenigen haben kann, die ihre prüfungsrelevanten Arbeiten ganz oder teilweise mit KI erstellt haben.
Sie verpflichtet die Anbieter generativer KI-Systeme, ihre Ausgaben mit einem für das menschliche Auge unsichtbaren Wasserzeichen zu versehen. Diese Pflicht ist zurückzuführen auf Art. 50 Abs. 2 KI-VO und richtet sich an die Anbieter wie OpenAI, Google, Anthropic oder Mistral. Sie müssen sicherstellen, dass die Ausgaben ihrer Systeme in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und somit als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind.
Was ist das Wasserzeichen in einem KI-generierten Text?
Unsichtbar ist das Wasserzeichen in den Ausgaben aber nur für den menschlichen Augenschein. Es ist allerdings durchaus maschinen(aus)lesbar. Dabei gilt es prinzipiell zwei Modelle zu unterscheiden:
Unicodes
In diesem Modell beinhaltet der Text Metadaten bzw. Zeichen (Unicodes), die unsichtbar oder leicht zu übersehen sind, darunter:
U+200B Zero-Width Space
U+200C Zero-Width Non-Joiner
U+200D Zero-Width Joiner
U+2060 Word Joiner
U+FEFF Byte Order Mark
U+00A0 Non-Breaking Space
Bidirektionale Steuerzeichen, bedingte Trennstriche und Unicode-Tag-Zeichen
Diese Unicodes sind eigentlich noch keine Wasserzeichen, aber dennoch maschinenlesbar. Der dahinter liegende Unicode-Standard gibt an, dass Formatierungssteuerzeichen den Zeilenumbruch, die Verbindung und die Textrichtung beeinflussen können, ohne selbst eine sichtbare Glyphe zu haben.
Solche Unicodes haben legitime Verwendungszwecke. Ein Zero-Width Joiner beispielsweise hilft bei der Bildung kombinierter Emojis, einige Schriftsysteme benötigen Verbindungssteuerungen. Dabei ist der Kontext entscheidend: Ist in einem Text ein unsichtbares Zeichen enthalten, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Text per KI generiert ist und umgekehrt.
Statistische Wasserzeichen auf Modellebene
Ein echtes Text-Wasserzeichen auf Modellebene der KI-Anbieter funktioniert dagegen anders. Es beeinflusst, welche Token – Wörter oder Wortfragmente – ein Sprachmodell während der Generierung auswählt. Hierbei wird nichts zusätzlich zwischen die sichtbaren Zeichen eingefügt.
Google DeepMinds SynthID für Text passt während der Generierung Token-Wahrscheinlichkeitswerte an und erkennt das resultierende statistische Muster später. Es handelt sich somit nicht um eine Reihe von Zero-Width-Zeichen, die in einem Unicode-Detektor identifiziert werden können.
Vielmehr steckt das Wasserzeichen im KI-generierten Text selbst, in dem keine Metadaten o.ä. enthalten sind. Das Wasserzeichen ist also das statistische Auswahlverfahren, das charakteristisch ist für LLMs.
Wie gehen die KI-Anbieter damit um?
OpenAI nennt das Verfahren „textGrain“, mit dem ChatGPT unsichtbare Wasserzeichen in Texte „setzt“. Google DeepMind benennt die Markierung wie erwähnt SynthID. Und auch Claude-Modelle müssen ihre erzeugten Texte mit einem Wasserzeichen versehen, auf Modellebene, über alle Produktoberflächen und Cloud-Partner hinweg. Ältere Modelle werden nachgerüstet. Erzeugte Dateien bekommen zusätzlich signierte C2PA-Metadaten.
Was bedeutet das für KI-generierte Abschlussarbeiten?
Mit dem Wasserzeichen in KI-generierten Texten sollen Texte aller Art als künstlich erzeugt markiert bzw. erkennbar sein. Dies betrifft sowohl Mails, Texte im Unternehmenskontext und natürlich auch universitäre Arbeiten wie Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten oder auch Fachpublikationen.
Dies kann Konsequenzen haben. Bekanntermaßen ist die Nutzung von KI im universitären Kontext bei Abschlussarbeiten o.ä. unzulässig, sofern deren Anwendung nicht exakt dokumentiert ist anhand der einschlägigen Richtlinien der Universitäten. Ähnlich wie bei Plagiaten kann dies zu einer Exmatrikulation des Studierenden führen, wozu es bereits entsprechende Urteile gibt.
Das heißt, dass davon nicht nur aktuelle Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten betroffen sein können, sonderndass auch längst abgegebene Arbeiten noch nachträglich als KI-generiert identifiziert werden können.
Allerdings stellt auch ein Wasserzeichen nur ein Herkunftssignal und noch keinen klaren Beweis dar. Es sagt „durch ein markiertes Modell gelaufen“, nicht „von einer KI geschrieben“. Aber ein entsprechendes Resultat hat dennoch eine hohe Aussagekraft für den menschlichen Prüfer (bzw. die Hochschule), wenngleich der juristische Beweis eben noch nicht eindeutig ist.
Was die neuen Wasserzeichen betrifft, gilt zunächst die Aussage (Stand Oktober 2026), dass nur bestimmte Detektoren gezielt nach einem solchen Wasserzeichen suchen können. Die Erkennung erfordert den geheimen Schlüssel des jeweiligen Anbieters. Die KI-VO verpflichtet die Anbieter zwar, Erkennungsmöglichkeiten bereitzustellen; öffentlich verfügbare, verlässliche Prüfverfahren gibt es derzeit aber noch nicht.
Jedoch sind KI-Anbieter laut KI-VO zu einer kostenlosen Detektionslösung verpflichtet (mit einer Ausnahme für Anbieter unter einer Million Nutzer*innen pro Monat), die auch eine anbieterübergreifend interoperable Erkennung bis zum 2. Februar 2027 vorsieht.
Unabhängig davon existieren verschiedene KI-Detektoren wie z.B. ZeroGPT (https://www.zerogpt.com), die versuchen, Texte danach zu beurteilen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der geprüfte Text von einer KI stammt. Auch ChatGPT selbst bietet dies an (https://chatgpt.com/de-DE/writing/ai-detector/). Dabei ist die Fehleranfälligkeit relativ hoch und die Beweiskraft noch recht eingeschränkt.
Genügt es, einen KI-generierten Text umzuformulieren, um das Wasserzeichen zu entfernen?
Dabei könnte eine naheliegende Vermutung angestellt werden. Reicht es aus, einen von KI erzeugten Text umzuformulieren, damit das Wasserzeichen verschwindet? Oder ist es möglich, einem KI-Modell eigene Textproben einzugeben, mit der Aufforderung, den eigenen Stil zu imitieren und damit das ausgegebene Muster zu stören?
Die Antwort auf die erste Frage kann mit einem klaren Jein beantwortet werden. Wie ausgeführt, befindet sich das Wasserzeichen in einem Text auf Modellebene und steckt in den Wörtern selbst. Daher gilt eine einfache Logik: Solange die Wörter gleich bleiben, bleibt das Wasserzeichen, auch wenn mittels Copy&Paste in Word oder Texteditoren verfahren wird. Auch das Entfernen von Formatierungen oder eine Veröffentlichung im CMS, Umstellen von Absätzen oder leichtes Umformulieren ändert daran nichts.
Die Erkennung von Ki-generierten Text wird jedoch dann deutlich reduziert, wenn ein echtes Umschreiben und Überarbeiten des Textes erfolgt. Das läuft in vielen Fällen auf eine fast komplette Neuerstellung des Textes hinaus. Eine eher binäre Betrachtungsweise greift hier allerdings zu kurz. Es gibt hier keinen Schalter „ein“ oder „aus“, sondern eine große Bandbreite von Erkennungswahrscheinlichkeiten.
Die Antwort auf die zweite Frage, also das Humanisieren des KI-Textes durch eine andere (oder dieselbe KI), lautet hingegen „Nein“. Das ist aus genannten Gründen nicht der Fall. Stilvorgaben verändern die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Modells. Andere Wörter werden wahrscheinlich, andere Satzrhythmen, andere Lieblingskonjunktionen. Das Wasserzeichen wählt dann eben innerhalb dieser Verteilung nach dem Schlüsselmuster. Es reitet auf der Verteilung, es klebt nicht an einer Wortliste. Der Output klingt nach der Vorlage und trägt trotzdem das volle Signal.
Wasserzeichen können übrigens auch dann entstehen, wenn der Text ursprünglich menschlich verfasst wurde, dann aber mittels KI bearbeitet, korrigiert oder übersetzt wurde. Das kann falsch-positive Resultate zur Folge haben.
Fazit
Die aktuell verfügbaren Informationen machen eines klar: Die neue Regelung klingt zunächst recht harmlos, sie ändert jedoch die „Spielregeln“ für die Verwendung von KI grundlegend. Denn wer sie im Hochschul- oder gar im Prüfungskontext ohne korrekten Nachweis verwendet, läuft Gefahr, entdeckt zu werden – mit allen hochschulrechtlichen Konsequenzen. Da auch leichte Überarbeitungen keine sichere Alternative darstellen, bleiben nur zwei Auswege: Entweder die Bachelorarbeit, Masterarbeit o.ä. „manuell“ zu verfassen und dabei ggfs. die KI möglichst beschränkt zu nutzen, und zwar mit klarem Nachweis ihrer Verwendung.
Oder auf ihre Nutzung vollkommen zu verzichten und sich anderweitig Hilfe zu holen, z.B. durch ein Schreibcoaching oder die Erstellung einer Textvorlage durch eine seriöse Ghostwriting-Agentur.
Wenn Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gern.