(Fast) alle tun es, aber ist es deshalb auch für mich sinnvoll? Das fragen sich wohl viele Studierende, wenn es um den Einsatz und die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung universitärer Haus- oder gar Abschlussarbeiten geht.
Dabei ist die Unsicherheit oft groß, denn die „Herausforderung KI“ ist mehrdimensional und wirft viele offene Fragen auf:
- KI kann vieles – aber kann sie alles und was kann sie wirklich gut?
- Die Nutzung von KI ist an den Hochschulen nicht grundsätzlich verboten – aber wofür und wie genau darf ich sie einsetzen, ohne die wissenschaftliche Ethik und entsprechende Vorgaben zu verletzen?
- Die Hochschulen prüfen eingereichte Arbeiten mittlerweile flächendeckend auf unzulässigen Einsatz von KI – aber wie zuverlässig ist das Ergebnis und damit die Gefahr, entdeckt zu werden?
- KI kann manche Probleme für mich lösen – aber tue ich mir wirklich einen Gefallen, wenn ich sie für mich „denken lasse“?
- Falls ich mich gegen eine Unterstützung durch KI entscheide – welche Alternativen habe ich beim Schreiben meiner Arbeit?
Dieser Artikel versucht, diese Fragen zu beantworten und dadurch Hilfestellung bei der Entscheidung für und wider den Einsatz von KI an der Hochschule und für den richtigen Umgang mit KI zu geben.
Was kann KI – und was nicht?
Geht es um den Einsatz von KI im universitären Kontext, ist zumeist von einer Texterstellung durch KI die Rede. In der Tat können Anwendungen wie ChatGPT oder DeepL in Sekundenschnelle erstaunliche Textmengen oder passable Entwürfe für Texte generieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Texte umzuformulieren, zu korrigieren oder stilistisch anzupassen.
Doch KI kann deutlich mehr: Sie hilft bei der Ideenfindung, der Erstellung von Gliederungen oder der Generierung von Themenvorschlägen, unterstützt Recherchen, strukturiert und fasst vorhandene Informationen unter bestimmten Blickwinkeln zusammen.
Insbesondere in Bezug auf die Texterstellung sollte man sich immer wieder der Grenzen der KI bzw. von Large Language Models (LLMs) bewusst sein. LLMs erstellen ihre Ausgaben aufgrund der Wahrscheinlichkeiten für das nächste Wort, nicht unter Berücksichtigung einer Korrektheit. Dies führt zu Halluzinationen, also Ausgaben, die nicht wahr sind. Dies lässt sich einschränken, indem dem Sprachmodell für die Antwortfindung ein Kontext (z.B. eine Menge an Textdokumenten) zur Verfügung gestellt wird. Allerdings gibt es auch dort Halluzinationen, wenn die Antworten Inhalte außerhalb dieses Kontexts beinhalten. So können sie keine wissenschaftlichen Quellen prüfen oder aktuelle Studien verarbeiten, ja es ist nicht einmal auszuschließen, dass sie im Interesse der „inneren Stimmigkeit“ ihrer Argumentation veraltete Daten verwenden, falsche Informationen erzeugen oder gar Quellen erfinden, um ihren „Gedankengang“ zu belegen. Wie verheerend sich das bei naiver Nutzung im akademischen Kontext auswirken kann, ist leicht nachzuvollziehen. Eine nachträgliche Ergänzung von „richtigen“ Quellen ist meist sehr aufwendig, da es bekanntermaßen wissenschaftlicher Standard ist, für eine Behauptung auch eine korrekte Quelle zu zitieren.
Von KI erstellte Texte haben deshalb oft wenig argumentative Tiefe und wirken seltsam „blutleer“ oder rhetorisch flach, von der häufigen Verwendung stereotyper Wendungen ganz abgesehen.
Zusammenfassend könnte man festhalten, dass KI für die Ideenfindung und Recherche, Strukturierung und sprachlicher Optimierung eigener Texte ein leistungsfähiges und hilfreiches Werkzeug sein kann, dass sie aber aufgrund ihrer Schwächen in Bezug auf strategisches und kritisches Denken, Kreativität, Faktentreue und „Textpersönlichkeit“ nur mit Vorsicht und sehr kontrolliert genutzt werden sollte.
Was ist erlaubt – und was verboten?
Natürlich haben mittlerweile auch die Hochschulen eine Antwort auf die Frage gefunden, wie sie mit der KI-Nutzung durch Studierende umgehen sollen. Diese ähnelt nicht zufällig den Ergebnissen früherer Diskussionen um die Nutzung anderer technischer Hilfsmittel für Schüler und Studierende wie Taschenrechner oder Internetrecherche: Unterstützendes Werkzeug ja, Ersatz für selbst erbrachte Denkleistung nein.
Was heißt das konkret?
Die übergroße Mehrheit der Hochschulen verfügt mittlerweile über ausformulierte und teils recht detaillierte Regelungswerke, die die jeweiligen Vorgaben zum Umgang mit KI im Studienalltag und insbesondere in Prüfungssituationen zusammenfassen.
An vielen der Hochschulen ist es demnach erlaubt, KI als unterstützendes Werkzeug für die Ideensammlung und Themenfindung, die Formulierung von Forschungsfragen, die Strukturierung von Texten oder für die Gliederung des Stoffes einzusetzen, an einigen Hochschulen zumindest eingeschränkt auch zur Visualisierung von Inhalten, für Übersetzungen oder für die Code-Erstellung.
Die Hochschulen sehen darin lediglich eine zulässige unterstützende Zuarbeit für den eigenen Denkprozess. Die sprachliche Unterstützung im Sinne von Formulierungsvorschlägen, die noch einmal selbst überprüft werden, Zusammenfassungen oder Erklärungen von Fachbegriffen fallen ebenso darunter wie das Vorschlagen einer Argumentationsstruktur oder eines Zeitplanes.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Vorgaben der Hochschulen jeglichen Ersatz der eigenen Denkleistung durch KI als unzulässig einstufen – sei es durch das Schreibenlassen kompletter Textabschnitte oder gar ganzer Abschlussarbeiten, die Übernahme der vorgeschlagenen Inhalte und Argumentationen ohne eigene Reflexion oder das Unterlassen bzw. das kritiklose Übernehmen der vorgeschlagenen Informationen, Zitate und Quellen. Die Grenze wird genau dort gesehen, wo die Unterstützung des eigenen Denkens in seine Ersetzung übergeht.
Dabei können sich die Vorgaben der Hochschulen durchaus nach Hochschultyp und Fakultät unterscheiden. Beispielsweise ist festzustellen, dass wirtschaftswissenschaftliche und technische Einrichtungen in Bezug auf die Nutzung von KI weniger restriktiv sind als geisteswissenschaftliche oder lehramtsbezogene Fachbereiche. Entscheidend für die Nutzung sind letztlich die Regelungen der eigenen Hochschule bzw. die konkreten Vorgaben des eigenen Fachbereiches bzw. Dozenten. Da diese sehr unterschiedlich sein können ist auf jeden Fall zu empfehlen, sich vor dem möglichen Einsatz von KI intensiv mit den jeweiligen Vorgaben zu befassen und das Gespräch mit der betreuenden Lehrkraft zu suchen.
Vertrauen ist gut … kontrolliert wird trotzdem
Das vertrauensvolle Entgegenkommen vieler Hochschulen in Bezug auf den KI-Einsatz ist allerdings nicht voraussetzungslos. Als „Gegenleistung“ verlangen sie zumeist einen Nachweis über die konkret erfolgte Nutzung in Form einer Erklärung, ob und wofür KI eingesetzt wurde einschließlich der Versicherung, dass dies die Eigenleistung nicht beeinträchtigt oder gar ersetzt hat. Der Nachweis der eingesetzten KI-Tools ist in der Regel im Text oder im Anhang zu leisten, und zwar detailliert unter Angabe der genutzten Software, der Version und ihres Funktionsumfanges. Viele Hochschulen oder Lehrpersonen verlangen darüber hinaus die vollständige Offenlegung der Prompts und der Antworten im Anhang einschließlich der Zugriffsdaten. Bisweilen wird die Kennzeichnung jeder mittels KI-Unterstützung erstellten Textpassage gefordert, mittels Nachweis der spezifischen Prompts etc.
Wer die von ihm genutzte KI verschweigt, begeht zwar im engeren Sinne kein Plagiat, da er keine Urheberrechte anderer Menschen verletzt, sondern lediglich einen technisch erzeugten „neuen Text“ präsentiert. Da das aber kein selbst erstellter Text ist, verstößt er damit gleichwohl gegen die Vorgaben der Hochschule bezüglich der Eigenleistung und gegen die von ihm abgegebene Eigenständigkeitserklärung. Ein solcher Täuschungsversuch kann je nach Hochschule und Schwere des Falles ähnlich wie eine plagiierte Arbeit mit Nichtbestehen, Aberkennung der Note, Meldung beim Prüfungsausschuss oder gar Exmatrikulation geahndet werden. Mittlerweile liegen erste Gerichtsurteile vor, die Hochschulverweise wegen Täuschungsversuches durch unzulässigen KI-Einsatz im Prüfungskontext bestätigen. Eine Wiederholung der Prüfungsleistung kann in solchen Fällen seitens der Hochschule ausgeschlossen werden.
Zur Kontrolle setzen die Hochschulen mittlerweile leistungsfähige KI-Scanner wie Turnitin, Copyleaks oder GPTZero ein. Diese Tools führen einen automatischen Scan durch, identifizieren KI-typische Formulierungen und liefern einen Ähnlichkeits- oder KI-Score, also eine prozentuale Angabe zur Wahrscheinlichkeit des KI-Einsatzes. Das Problem dieser Anwendungen besteht allerdings darin, dass sie für sich allein einen möglichen Betrug nicht belegen können. Denn letztlich stellt der KI-Score nur eine Schätzung der Software auf der Grundlage ihrer gespeicherten Datenmuster dar, wie wahrscheinlich der Text von einer KI geschrieben wurde. Eine hohe Quote reicht daher allein als Beweis für eine Täuschung nicht aus, da es sich auch um einen „Fehlalarm“ bzw. falsch-positives Ergebnis handeln kann.
Ist damit also alles in Ordnung und bin damit trotz KI-Nutzung auf der sicheren Seite, weil man mir nichts nachweisen kann?
Keineswegs. Denn auch wenn eine hohe Quote für sich keinen eindeutigen Beweis darstellt, so ist sie für die prüfenden Dozent*innen ein mehr als deutlicher Hinweis, hier womöglich noch genauer hinzuschauen als sie es ohnehin tun. Das bedeutet, dass sie bei der Prüfung der Substanz einer Arbeit nun zusätzlich ganz besonders auf ungeprüfte Inhalte, falsche oder erfundene Quellen, unscharfe Fachbegriffe und insbesondere auf eine generische Argumentation achten, also eine stilistische Gleichförmigkeit mit sehr allgemeinen, austauschbaren und unkonkreten Formulierungen ohne spezifische Belege, Beispiele oder analytische Tiefe. All dies kann, wie es auch früher schon vorkam, auf ein oberflächliches Themenverständnis oder auf fehlende Recherche des Studierenden zurückgehen, es kann aber eben auch auf den Einsatz von KI zur Texterstellung hindeuten.
Zudem haben die Dozenten noch andere Möglichkeiten der „Beweisführung“. Kritisch wird es, wenn Studierende in Vorgesprächen ihren Text sowie die dort enthaltenen inhaltlichen und methodischen Entscheidungen nicht erläutern können. Ist der Studierende auch auf Nachfrage nicht in der Lage, seine Argumentation nachvollziehbar zu begründen und wiederzugeben, so muss sich dem Dozenten der Eindruck aufdrängen, dass hier keine Eigenleistung vorliegt.
KI-Einsatz: Vielleicht clever, aber nicht immer schlau
Doch selbst wenn mich weder automatisierte KI-Detektion noch Dozent „enttarnen“ – tue ich mir mit dem Einsatz der KI wirklich einen Gefallen?
Als Studierender verbindet man mit der erfolgreichen Fertigstellung einer schriftlichen Arbeit zumeist vorrangig das Ziel, ein Seminar erfolgreich zu absolvieren oder gar das gesamte Studium zu bestehen. Aus didaktischer Sicht stellt sich das selbstverständlich anders dar. Für die Dozenten liegt der eigentliche Sinn der Abfassung schriftlicher Arbeiten in der Entwicklung und im Nachweis der Denk- und Analysefähigkeit des Studierenden. Dazu zählen u.a. die Fähigkeit zur eigenständigen Argumentation, die kritische Recherche und analytische Behandlung der Fachliteratur, die Methodenkenntnis und die Fähigkeit zur Formulierung begründeter Schlussfolgerungen.
Stützen sich Studierende bei der Erstellung schriftlicher Arbeiten jedoch wiederholt oder ausschließlich auf KI, so ist die Entwicklung genau dieser Fähigkeiten und Kompetenzen in Frage gestellt. Denn wer weniger selbst recherchiert, Quellen nicht selbst kritisch analysiert und mangels eigener Informationen oder Kriterien in der Folge ganze Argumentationen kritiklos übernehmen muss, gerät in eine kognitive Abhängigkeit von der KI und bremst damit ungewollt die Entwicklung der eigenen intellektuellen Fähigkeiten. Das mag ihm mit Blick auf die konkrete Arbeit nicht auffallen oder nicht wesentlich erscheinen, im Hinblick auf seine spätere berufliche Karriere und die damit verbundenen Aufgaben kann es sich aber als verhängnisvoll erweisen, die eigene Argumentationsfähigkeit nicht entwickelt zu haben.
Zumindest erwähnt werden sollen auch mögliche ethische Implikationen unkritischer KI-Nutzung. Da KI-Systeme aus großen Datensätzen lernen, können sie darin enthaltene Vorurteile wiederholen oder gar verstärken und damit beispielsweise zu stereotypen Darstellungen führen. Da nicht nachvollzogen werden kann, worauf sie ihre Argumentation aufbauen und ob die zugrundeliegenden Quellen überhaupt existieren, widerspricht ein solcher Text grundlegend der wissenschaftlichen Forderung nach Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit. Ein solches Herangehen verwässert daher nicht nur die wissenschaftlichen Standards, sondern führt letzten Endes dazu, dass Aussagen oder Argumentationen von niemandem verantwortet werden.
Fazit: Umgang mit KI und Alternativen zu ihrer Nutzung
Unsere Empfehlungen für einen korrekten und regelkonformen Umgang mit KI lauten:
Sofern Sie im Rahmen der Erstellung einer Arbeit KI nutzen möchten, informieren Sie sich zunächst über die diesbezüglichen Regelungen Ihrer Hochschule und beachten Sie die dort vorgegebenen Beschränkungen im KI-Gebrauch. Nutzen Sie entsprechende Informationsangebote der Hochschule oder sprechen Sie offen mit Ihren Dozenten darüber, in welchem Maße Sie KI bei der Vorbereitung oder Ideenfindung nutzen dürfen und wie dies im Rahmen der Arbeit zu dokumentieren ist.
Wenn Sie KI in einer zulässigen unterstützenden Weise nutzen, aber dennoch in Ihrem Schreibprozess nicht mit Ihrer Abschlussarbeit weiterkommen, sollten Sie andere Möglichkeiten der Unterstützung suchen. Sofern Sie beispielsweise in methodischen Fragen unsicher sind, gibt es die Möglichkeit qualifizierter Unterstützung in Form eines akademischen Schreibcoachings, in dessen Rahmen auch Hilfe zum Selbstschreiben, zur Durchführung von Literaturrecherchen, zur Quellenarbeit usw. gegeben werden können. Für den „letzten Schliff“ einer bereits selbst erstellten Arbeit ist ferner ein Korrektorat oder ein formales und / oder inhaltliches Lektorat denkbar.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich eine wissenschaftliche Textvorlage für die eigene Arbeit erstellen zu lassen. Natürlich darf auch diese, ähnlich wie ein KI-generierter Text, nicht als Eigenleistung abgegeben werden, doch kann sie als Vorlage für die eigene Ausformulierung der Arbeit dienen. Der grundlegende Unterschied zu einem KI-Generierten Text besteht für den Auftraggeber darin, dass er bei seriösen Agenturen wie Text und Wissenschaft einen garantiert KI- und plagiatsfreien Text erhält, der von qualifizierten Autoren erstellt wurde und all jene methodischen und inhaltlichen Qualitäten aufweist, die ein KI-Text gerade nicht bieten kann. Insbesondere in der Arbeit mit den Quellen ist er einwandfrei und zuverlässig und damit einem KI-Text haushoch überlegen. Zudem ist der Text aufgrund der Schreiberfahrung der Ghostwriter souveräner und damit überzeugender in der Argumentation, die dadurch leichter nachvollzogen und „verinnerlicht“ werden kann. Schließlich ist er stringenter formuliert und kann in Bezug auf das sprachliche Niveau als gutes Vorbild für die eigene Ausformulierung dienen.
Wenn Sie zu dem gesamten Komplex einer Nutzung von KI für Ihre Abschlussarbeit Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gern an uns. Wir beraten Sie kompetent und unverbindlich bei der regelkonformen Erstellung Ihrer akademischen Arbeiten.