Der Numerus Clausus als Zugangshürde zum gewünschten Studium

Numerus clausus im Fokus der Bundespolitik: Alle Infos zum Urteil & bisherige Entwicklungen im Überblick

Der lateinische Begriff „Numerus clausus“ (beschränkte Zahl) ist seit bereits vielen Jahren ein Dorn im Auge vieler Abiturienten und Politiker. So brauchen vor allem angehende Medizinstudenten in Deutschland hauptsächlich einen sehr guten Notendurchschnitt, wenn Sie nicht auf die Warteliste gesetzt werden wollen. Immerhin bestimmt der NC seit vielen Jahren darüber mit, wer einen Studienplatz erhält, bis zu 15 Semester lang warten muss oder abgelehnt wird. Schon immer waren die straffen Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge im gesamten Land höchst umstritten.

Zugegebenermaßen ist es durchaus verständlich, weshalb sich vor allem viele Studierende beklagen. Schaut man sich nämlich einige aktuelle Zahlenwerte der Stiftung für Hochschulzulassungen an, wird schnell deutlich warum. Um sich zum Beispiel diesen Winter 2017/2018 für einen Platz im Studiengang Zahnmedizin zu qualifizieren, muss der Durchschnitt des Brandenburger Abiturs eine glatte 1,0 repräsentieren. Hat der angehende Zahnmediziner also „nur“ einen Durchschnitt von 1,1 muss dieser lange warten und kann sich dennoch nicht sicher sein, dass er anschließend mit Garantie einen Platz bekommen wird.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verlangt deutliche Änderungen bis Ende 2019

Das bisherige NC-Verfahren befand das Karlsruher Bundesverfassungsgericht daher im Dezember 2017 offiziell für verfassungswidrig. Bis zum Ende des Jahres 2019 sollen laut Senat alle Bundesländer nun ihre bisherigen Auswahlkriterien neu bestimmen bzw. ändern können. Die Wartezeit von bisher 15 Semestern wird in Zukunft höchstwahrscheinlich reduziert werden. Zudem soll die von angehenden Studenten bestimmte Reihenfolge hinsichtlich der Hochschulen-Ortswahl, in Zukunft nunmehr eine untergeordnetere Rolle spielen. Auswahlgespräche sollen im Rahmen der jeweiligen Universität als Alternative aufgezeigt werden. Weiterhin darf ein überdurchschnittlicher Notendurchschnitt nicht mehr das signifikante Kriterium für die Vergabe eines Studienplatzes sein. Auch hier sollen Gespräche zur Eignung den Vorrang erhalten. Somit wird gewährleistet, dass die Gleichheit relevanter Chancen angehender Studenten in Zukunft gewahrt werden kann. Vor allem die Bundesärztekammer befürwortete die Entscheidung des Gerichts einer baldigen Angleichung erforderlicher Aufnahmekriterien für Universitäten in ganz Deutschland. Es handele sich immerhin um eine Zeit des gesellschaftlichen Wandels.

Besorgte Studenten, die vor Eintreten der neuen NC-Richtlinien studieren möchten, sollten das Land wechseln

Da die neuen NC-Regelungen offiziell erst gegen Ende des Jahres 2019 überall in Deutschland in Kraft treten werden, kann bis dahin ein simpler Schachzug durchaus die Lösung sein: Sollten Sie sich also in einem Bundesland aufhalten, in dem es ohne überdurchschnittliches Abitur nicht möglich ist ein bestimmtes Studium ohne Wartezeit antreten zu können, sollten Sie über einen Ortswechsel nachdenken. So kann in diesem Wintersemester 2017/2018 beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einem 1,0 Durchschnitt Pharmazie studiert werden, während die Auswahlgrenze in Bremen mit 1,8 etwas weiter oben angesiedelt ist.