BAföG – Ohne Moos nix los

Alternativer BAfög-Bericht mahnt die Bundesregierung zur Erledigung ihrer hochschulpolitischen „Hausaufgaben“

Hochschulbildung für alle Befähigten unabhängig von den ökonomischen Bedingungen der Herkunftsfamilie – das ist die Grundidee des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). So weit, so gut, so wichtig. Entscheidet doch die Möglichkeit zum Studium oft über die individuelle Lebensperspektive und ist damit ein wichtiges Element gesellschaftlicher Chancengerechtigkeit. Das BAföG soll garantieren, dass der dringend benötigte akademische Nachwuchs sich aus allen Schichten rekrutiert und nicht nur aus den Familien der besser Verdienenden.

Wird dieser Auftrag erfüllt? Dem im Februar 2017 erschienenen alternativen BAfög-Bericht der DGB-Jugend zufolge ist das eher nicht der Fall. Schon die Antwort auf die Frage, warum die Junggewerkschafter es überhaupt für nötig hielten, einen solchen Bericht zu erstellen, liefert erste Hinweise auf den Umgang der politisch Verantwortlichen mit den Studentinnen und Studenten. Laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll die Regierung die Bedarfssätze und Freibeträge alle zwei Jahre überprüfen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Veränderungen bei Einkommen und Lebenshaltungskosten neu festsetzen. Doch obwohl der letzte Bericht schon im Januar 2014 erschien, wurde die aktuelle Berichterstattung auf 2017 verschoben – man darf vermuten auf einen Termin nach der Bundestagswahl.

Das mag aus Sicht der Parteien nachvollziehbar sein, denn wer will schon kurz vor wichtigen Wahlen eine bildungspolitische Debatte lostreten? Die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes wollte jedoch nicht solange warten und legte kurzerhand einen eigenen Bafög-Bericht vor. Das Ergebnis ernüchtert, legt es doch den Schluss nahe, dass die Entwicklung des BAföG weniger den realen Notwendigkeiten als vielmehr den bildungspolitischen Vorgaben regierender Parteien folgt und sich dadurch von seinem eigentlichen Zweck immer weiter entfernt.

Beispiel Überprüfung: Wird nicht regelmäßig zeitnah überprüft und angepasst, wachsen die Einkommen der Eltern durch nominelle Lohnerhöhungen über die Freibeträge hinaus und die Berechtigung sinkt, während die Inflation gleichzeitig die ohnehin knappen Bafög-Zahlungen weiter aufzehrt. Nur wenn die Leistungen des Bafög mit den gesellschaftlichen Veränderungen und Preissteigerungen Schritt halten, kann es seinen ausgleichenden sozialen Zweck erfüllt.

Beispiel Anzahl der Berechtigten: Bei der Berechnung der Quote der Geförderten legt das Gesetz seit 1994 allein Fälle von „förderungsfähiger Ausbildung“ zugrunde und schließt dadurch von vornherein alle aus, die länger als die Regelstudienzeit studieren, ein bestimmtes Alter überschreiten (30 Jahre beim Bachelor, 35 beim Master – wo bleibt da eigentlich das sonst so gern propagierte lebenslange Lernen?), Studienabbrecher sind oder in Teilzeit studieren. Auf der Basis der so verkleinerten Grundgesamtheit kommt die aktuelle Regierung auf stolze Förderquoten von 28 % bei Studenten (2012) und immerhin 19 % bei Schülern. Die Junggewerkschafter rechnen anders. Sie legen alle Studierenden zugrunde und gelangen zu der ernüchternden Erkenntnis, dass die Förderquote bei Studenten zwischen 2012 bis heute von 15 auf 12 % abgesackt ist und bei Schülern gar nur noch 1,5 % beträgt, weil der Kreis der Geförderten aus politischen Gründen immer weiter eingegrenzt und verkleinert wurde.

Beispiel absolute Zahl der Geförderten: Während die Gesamtzahl der Studierenden seit 2008 kontinuierlich steigt, ist die absolute Zahl der Geförderten seit 2013 um rund 90.000 gesunken.

Beispiel Höhe der Förderung: Auch für die sinkende Zahl der Bafög-Bezieher ist längst nicht alles gut. Bis zur neuesten Novelle zum Wintersemester 2016/17 hatte es immerhin 6 Jahre mit einer Anpassung gedauert. Zwar wurden Fördersummen und Elternfreibeträge um sieben Prozent angehoben, doch blieb dies noch hinter der im selben Zeitraum verzeichneten Inflationsrate zurück – statt Anpassung an die real steigenden Kosten eine „Reallohnsenkung“. Die auf 250€ angehobene Wohnkostenpauschale illustriert schlaglichtartig, wie „weltfremd“ der Finanzierungsansatz des BAföG ist: Angesichts der Kostenexplosion im Mietbereich reicht sie in kaum einer Unistadt aus, um die realen Wohnkosten zu decken, und reicht im Schnitt allenfalls für rund 80 % der tatsächlichen Mietausgaben. In besonders teuren Städten wie München müsste sie laut Studie sogar um fast 40 % angehoben werden, um kostendeckend zu sein.

Beispiel Weiterentwicklung des BAföG: Auch hier hat sich laut Studie nichts zum Gute verändert. Anstatt Perspektiven für eine bessere Ausgestaltung und Wirksamkeit des BAföG anzustellen, denkt die Regierung laut über die bei Konservativen und Liberalen so beliebten privaten Studienfinanzierungsmodelle wie z.B. Studienkredite nach, die weniger begüterte oder mittellose Studenten nur noch länger belasten würden. Wolle man wirklich mehr Chancengerechtigkeit und Lebenschancen für weniger Betuchte, könne man beispielsweise den Darlehensanteil senken und dadurch das Verschuldungsrisiko mindern.

Zukunft der BAföG-Förderung

Ob man unter dem Strich bereits von einer „Erosion der Bundesausbildungsförderung“ sprechen will, die von interessierter Seite vorangetrieben werde, wie es die Studie tut, sei dahingestellt. Tatsache ist jedenfalls, dass ihre Ergebnisse der Regierung dringenden Anlass geben, ihre Politik in Sachen BAföG zu überprüfen und sich wieder stärker an den ursprünglichen Zielen seiner Einführung zu orientieren. Die Leidtragenden sind sonst die Studenten.

Link zum Alternativen BAföG-Bericht der DGB-Jugend:
http://jugend.dgb.de/++co++c37e8fc0-f1d4-11e6-8af5-525400d8729f